Wir unterstützen Sie bei Ihrer Pflicht zur vorsorglichen Legionellenuntersuchung in Ihrer Trinkwasseranlage.

Wir leben Wasser (Hygiene)

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet zu einer regelmäßigen Untersuchung von Trinkwasseranlagen. 


Ob Legionellen, Bakterien, Viren oder Wasserchemie - wir unterstützen Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben für Trinkwasser Hygiene zu erfüllen und Ihre Verbraucher und Anlagen zu schützen

Trinkwasser Labor Analysen für Wasserproben

Legionellen 


Krankmacher aus dem Warmwasser 

 

Legionellen sind stabförmige Bakterien, die im Wasser natürlich vorkommen. Typischerweise sind sie harmlos und schaden dem Menschen nicht. Jedoch in Warmwasseranlagen mit Temperaturen zwischen 25ºC und 45ºC fühlen sie sich besonders wohl und können sich rapide vermehren. Insbesondere in Warmwasserspeichern und mäßig durchflossenen oder stagnierenden Leitungen haben sie ideale Lebens- und Verbreitungsbedingungen. 

Für Menschen werden Legionellen insbesondere dann zur Gefahr, wenn sie über fein versprühtes Wasser (Aerosole), z.B. beim Duschen, in die Lunge gelangen. Direkte Folgen können schwere atypische Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) sein. In Deutschland erkranken jährlich bis zu 30.000 Menschen an Lungenentzündung, die durch Legionellen hervorgerufen werden. Bis zu 15% dieser Fälle enden tödlich.
Weitere Informationen finden Sie auf dem BW Verbraucherportal , dem Bundesamt für Justiz / Trinkwasserverordnung oder dem DVGW



Es ist Ihre Verantwortung


Die Trinkwasserverordnung

Warmwasserinstallationen  müssen in der Regel jährlich *) an mindestens drei repräsentativen Stellen auf Legionellen beprobt werden. Die orientierende oder systemische Untersuchung  betrifft die Anlage zur Trinkwassererwärmung, inklusive Rohrleitungen, Geräte und Armaturen die zur Erwärmung und Verteilung von Warmwasser genutzt werden.

Der  Unternehmer oder sonstiger Inhaber (UsI) einer Trinkwasserinstallation ist verantwortlich. Im Sinne des Gesetzes sind das Eigentümer, Verwalter, Vermieter, Mieter von Wohneinheiten oder Öffentlichen Gebäuden.
* ) Nach einer Untersuchung ohne Befund von nicht-gewerblichen Einheiten kann der Prüfungszeitraum von einem Jahr auf 3 Jahre erweitert werden

Für öffentliche Gebäude kann die Ausdehnung auf einen 3-Jahres Turnus beantragt und vom zuständigem Gesundheitsamt genehmigt werden



Die Prüfkosten können auf die Mieter umgelegt werden

Welche Liegenschaften sind prüfpflichtig? 

Checken Sie einfach selber

Ist Ihre Liegenschaft ...

 ✅ ein Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten, wobei mindestens eine vermietet ist, oder ein öffentliche Gebäude, z.B. Hotel, Pflegeheim, Fitness Club, Arzt-Praxis, Golf Club etc.?


und hat Ihre Liegenschaft... 

✅  eine Warmwasseranlage zur zentralen Warmwassererzeugung mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder ein Rohrleitungsvolumen von mehr als 3 Liter Wasser zwischen dem Erwärmer und der Entnahmestelle?


✅   eine Dusche oder Whirlpool, wo es zur Vernebelung kommen kann? 


Wenn Sie alle drei Fragen mit 'Ja' beantworten, ist ihre Immobilie prüfpflichtig!


Legionellenprüfung beauftragen?
So einfach geht’s

Trinkwasser Analysen Wasser Proben

Wir leben Wasser


Kompetenz aus einer Hand 


Die  Beprobung und die Untersuchung (Wasseranalyse im Labor) muss als ein zusammenhängender Vorgang beauftragt werden, damit sicher-gestellt ist, dass die gesamte Verantwortung für die ordnungsge-mäße Probenahme und Untersuchung als ein zusammenhängender Vorgang nur bei der Untersuchungsstelle (dem Labor) liegen kann. So will es die TrinkwV.
Offiziell sollte der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) einer Wasserversorgungsanlage für die Untersuchung einschließlich Probenahme  ein zugelassenes Labor beauftragen. Das Labor beauftragt dann einen zertifizierten Probenehmer, der auch in das Qualitätssystem des Labors eingebunden sein muss.
In der Praxis jedoch kann sich der UsI direkt an den Probenehmer wenden. Dieser veranlasst dann den Auftrag an das Labor.  Der Vertrag ist somit immer noch zwischen UsI und dem Labor. Wichtig ist, dass der Probenehmer zertifiziert ist, um den Beprobungsplan nach DVGW/VDI 6023 Blatt 1 zu erstellen und die Proben fachgerecht zu entnehmen. Die Proben werden dann in speziellen Kühlboxen an das Partnerlabor geschickt. Das Laborergebnis dauert ca.10 Tage und wird vom Probenehmer übermittelt.
Sollte der Maßnahmenwert von 100 KBE/100ml überschritten werden, wird das Gesundheitsamt direkt vom Labor informiert.
Das Gesundheitsamt fordert in der Regel eine weitergehende Untersuchung und eine Gefährdungsanalyse. Wir stehen ihnen dabei gerne zur Seite, um diese Anforderungen zu erfüllen.